Venezolanerin nach illegalem Grenzübertritt in Abschiebehaft genommen
Philipp LangeVenezolanerin nach illegalem Grenzübertritt in Abschiebehaft genommen
Am 13. März 2026 wurde eine 30-jährige Venezolanerin bei dem Versuch festgenommen, illegal aus Tschechien nach Deutschland einzureisen. Die Bundespolizei nahm sie am Grenzübergang Waidhaus in Gewahrsam und brachte sie anschließend in eine Abschiebehaftanstalt nach Hof.
Die Frau verfügte weder über eine gültige Reiseerlaubnis für Deutschland noch für den Schengen-Raum. Bei der Festnahme entdeckten die Beamten auf ihrem Handy ein Dokument, das einen Asylantrag in Spanien bestätigte. Zudem hatte sie eine offene Geldstrafe in Deutschland aus einer früheren Verurteilung wegen illegalen Aufenthalts.
Ein Richter am Amtsgericht Weiden ordnete ihre Inhaftierung bis Ende April an, um das Dublin-Verfahren abzusichern. Dieses Verfahren klärt, welches EU-Land für ihren Asylantrag zuständig ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert nun mit den spanischen Behörden ihre Überstellung.
Die Frau war bereits am 19. Mai 2025 aufgefordert worden, den Schengen-Raum zu verlassen, kam dieser Anordnung jedoch nicht nach. Inzwischen wurden Ermittlungen wegen ihres versuchten illegalen Grenzübertritts eingeleitet.
Die Frau bleibt vorerst in Hof in Haft, während die Behörden ihren Fall bearbeiten. Sollte Spanien als zuständiger Staat bestätigt werden, wird sie im Rahmen der Dublin-Verordnung dorthin überstellt. Die weitere Entscheidung hängt von der Abstimmung zwischen den deutschen und spanischen Behörden ab.