Verfassungsgericht blockiert Touristenabgaben in Bayern – Städte müssen Niederlage hinnehmen

München: Bed Tax-Verbot bleibt bestehen - Verfassungsgericht blockiert Touristenabgaben in Bayern – Städte müssen Niederlage hinnehmen
Das Verbot von Touristenabgaben in Bayern ist vom Verfassungsgericht bestätigt worden und beendet damit eine Klage von drei Städten. München, Bamberg und Günzburg hatten argumentiert, das vom Freistaat 2023 erlassene Verbot sei ungerecht und schränke ihre finanzielle Eigenständigkeit ein.
Mit dem Urteil wird festgeschrieben, dass Kommunen keine Bettensteuern einführen dürfen – obwohl ähnliche Abgaben in anderen Bundesländern bereits erhoben werden.
Der Streit begann im vergangenen Jahr, als die bayerische Landesregierung lokalen Behörden untersagte, Übernachtungsgebühren für Besucher zu erheben. München, angeführt von Oberbürgermeister Dieter Reiter, kritisierte diesen Schritt scharf und behauptete, er entziehe den Städten zu Unrecht eine Einnahmequelle, die die Einwohner nicht belaste. Bamberg und Günzburg schlossen sich der Klage an und argumentierten, das Verbot verletze die kommunale Selbstverwaltung.
Das Verfassungsgericht wies die Klage ab und begründete dies damit, dass das Verbot die finanzielle Autonomie nicht verletze. Unterdessen begrüßte der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband die Entscheidung und warnte, zusätzliche Gebühren könnten die Unterkunftskosten in die Höhe treiben und Touristen abschrecken.
In mehreren anderen Bundesländern sind Touristenabgaben bereits üblich, doch Bayern bleibt bei seiner ablehnenden Haltung. Mit dem aktuellen Urteil ist der Weg für weitere Klagen betroffener Städte nun versperrt.
Da die Klage abgewiesen wurde, müssen München, Bamberg und Günzburg das Verbot von Bettensteuern akzeptieren. Die Entscheidung macht Bayern zu einem der wenigen Bundesländer ohne solche Abgaben – trotz ihrer Verbreitung in anderen Teilen Deutschlands. Während Hotels und Gaststätten das Ergebnis begrüßen, suchen die Stadtverantwortlichen weiterhin nach alternativen Finanzierungslösungen.

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