Verurteilter Mörder flieht während Haftausgangs – und wird in Italien geschnappt
Johanna PetersVerurteilter Mörder flieht während Haftausgangs – und wird in Italien geschnappt
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine. Später floh er mit seinem Motorrad und wurde nach einem Verkehrsunfall in Italien wieder gefasst. Der Vorfall wirft Fragen zu den Regelungen für Ausgänge von Langzeitgefangenen in Niedersachsen auf.
Benjamin F. waren zuvor bereits 38 Ausgänge genehmigt worden. Sein letzter Besuch galt seiner Mutter in Vöhrum. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können auch verurteilte Mörder Lockerungen erhalten, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Gefängnisse stützen sich bei der Bewertung des Flucht- oder Rückfallrisikos auf eine faktenbasierte Verhaltensprognose. Im Fall von Benjamin F. kam diese zu dem Schluss, dass weder eine Flucht noch ein missbräuchlicher Gebrauch des Ausgangs zu erwarten sei. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristige Beurlaubungen müssen Häftlinge zudem mindestens acht Jahre ihrer Strafe verbüßt haben.
Begleitpersonen während der Ausgänge üben jedoch keine lückenlose Überwachung aus. Ihre Hauptaufgabe besteht nicht darin, Fluchten oder Straftaten zu verhindern. Das zuständige Ministerium prüft den Vorfall nun, hat sich aber noch nicht zu den Erkenntnissen oder möglichen Konsequenzen für künftige Verfahren geäußert.
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen zeigte sich besorgt über die Flucht und die Begleitumstände. Die Überprüfung durch das Ministerium könnte zu Anpassungen bei der Gewährung oder Begleitung von Lockerungen führen. Benjamin F. befindet sich nach seiner Festnahme in Italien weiterhin in Haft.






