Weihnachtsreisen ohne Stress: Diese Dokumente müssen Sie jetzt prüfen

Weihnachtsreisen ohne Stress: Diese Dokumente müssen Sie jetzt prüfen
Vor den Weihnachts- und Neujahrsreisen: Dokumente prüfen, um Reiseprobleme zu vermeiden Mit Beginn der Weihnachts- und Neujahrsreisezeit werden Einwohner daran erinnert, die Gültigkeit ihrer Dokumente – insbesondere ihrer Aufenthaltstitel – zu überprüfen, um unangenehme Überraschungen auf Reisen zu vermeiden. Ausländer sollten besonders darauf achten, dass ihre Arbeitsbescheinigungen für die gesamte Dauer ihres Auslandsaufenthalts gültig sind. Während eine fiktive Bescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz für Reisen ins Ausland nicht ausreicht, ermöglicht eine Bescheinigung nach § 81 Abs. 4 die Ausreise – vorausgesetzt, es wird ein gültiger nationaler Reisepass oder ein anderes Reisedokument mitgeführt. Inhaber einer Niederlassungserlaubnis oder eines Daueraufenthalts-EU müssen sich keine Sorgen um Ablaufdaten machen, da diese Titel unbefristet gelten. Allerdings kann es bei der Verlängerung oder Neuausstellung von Aufenthaltstiteln, besonders in der Hauptreisezeit, zu Verzögerungen kommen. Um dies abzumildern, können Antragsteller nach Einreichung ihres Verlängerungsantrags eine vorläufige Bescheinigung per E-Mail unter [email protected] anfordern. Die Dokumente können anschließend im Landratsamt Aschaffenburg abgeholt werden. Deutsche Staatsbürger finden weitere Informationen auf der Website des Auswärtigen Amts. Zusammengefasst: Vor der Abreise in die Ferien sollten alle Einwohner die Gültigkeit ihrer Papiere überprüfen. Ausländer müssen sicherstellen, dass ihre Arbeitsbescheinigungen für die gesamte Reisedauer gültig sind, während sich Deutsche auf der Seite des Auswärtigen Amts informieren können. Wer eine Verlängerung beantragt hat, kann eine vorübergehende Bescheinigung anfordern, um seine Reisepläne reibungslos umzusetzen.

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