Witwe muss 60.000 Euro Rente zurückzahlen – nach 20 Jahren droht Präzedenzfall

Admin User
2 Min.
Ein Mann und eine Frau sitzen auf einem Sofa mit Text in der oberen linken Ecke und einem Logo unten.

Witwe muss 60.000 Euro Rente zurückzahlen – nach 20 Jahren droht Präzedenzfall

Eine Witwe in Hessen muss 60.177,15 Euro an überzahlten Rentnerleistungen zurückerstatten. Das Hessische Landessozialgericht urteilte, dass sie die Gelder zurückzahlen muss, da sie sich der "groben Fahrlässigkeit" schuldig gemacht habe, weil sie ihre Altersrente nicht gemeldet hatte. Das Bundessozialgericht bestätigte das Urteil und schuf damit einen Präzedenzfall: Selbst nach 20 Jahren können Überzahlungen zurückgefordert werden, wenn die Zahlungen zum Zeitpunkt der Einleitung des Rechtsstreits noch liefen.

Der Fall begann, als die Witwe einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung erhielt, in dem sie zur Rückzahlung von 60.000 Euro aufgefordert wurde. Die Überzahlung war über einen Zeitraum von 20 Jahren entstanden, weil ihre Witwenrente nicht angepasst worden war, als sie ihre eigene Altersrente zu beziehen begann. Ein automatisierter Datenabgleich der Rentenversicherung deckte die Fehlzahlung im Jahr 2019 auf.

Die Witwe argumentierte, beide Renten kämen vom selben Träger und sie habe bei der Beantragung ihrer Altersrente ihre Witwenbezüge erwähnt. Das Gericht sah es jedoch als "grobe Fahrlässigkeit" an, dass sie ihre Meldepflichten nicht erfüllt hatte. Ab Dezember 2023 wird ihre Rente gekürzt, um die überzahlten Beträge zurückzuerstatten.

Das Urteil hat weitreichende Folgen für Rentnerinnen und Rentner. Es dient als Mahnung, Rentenversicherungsträger unverzüglich über Änderungen in den persönlichen Verhältnissen zu informieren, die Ansprüche auf Rentnerleistungen beeinflussen könnten. Andernfalls drohen Überzahlungen und mögliche Rückforderungsansprüche – selbst nach vielen Jahren.