29 January 2026, 21:19

Bahnprojekt "Wallauer Kurve" scheitert vorerst am Eisenbahn-Bundesamt des Bundestags

Ein altes Buch mit einer Zeichnung des Königlichen Hermwerk Berlin-Baklberg-Gebäudes, das detaillierte Pläne und Text zeigt.

Antrag für das Schienenprojekt 'Wallauer Spange' abgelehnt - Bahnprojekt "Wallauer Kurve" scheitert vorerst am Eisenbahn-Bundesamt des Bundestags

Rückschlag für das Bahnprojekt "Wallauer Kurve": Bundestagsbehörde lehnt Planungsantrag ab

Das Bahnprojekt "Wallauer Kurve" in Deutschland hat einen Dämpfer erhalten, nachdem das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) – eine Behörde des Bundestags – den eingereichten Planungsantrag abgelehnt hat. Die Entscheidung löste bei lokalen Verantwortungsträgern Enttäuschung aus, darunter bei Gert-Uwe Mende, dem Oberbürgermeister von Wiesbaden. Trotz der Ablehnung könnte das Vorhaben mit Überarbeitungen doch noch vorankommen.

Das EBA begründete seine Entscheidung damit, dass der von der DB InfraGo AG – einer Tochter der Deutschen Bahn – eingereichten Antrag "unvollständig" sei und erhebliche Änderungen erfordere. Die Behörde betonte jedoch, dass die Mängel behoben werden könnten, sodass eine erneute Einreichung im Rahmen desselben Prüfverfahrens möglich sei.

Gert-Uwe Mende kritisierte die Verzögerung, wies aber darauf hin, dass der Stadt zugesichert worden sei, die ausstehenden Fragen zügig zu klären. Auch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen versicherte dem Oberbürgermeister, dass sich die Bundesregierung weiterhin zum Bau der Wallauer Kurve bekenne.

Bisher wurde noch keine Person benannt, die bei der DB InfraGo die Neuplanung leiten soll. Das Unternehmen werde jedoch voraussichtlich in Kürze ein neues Genehmigungsverfahren einleiten, hieß es.

Die Ablehnung bedeutet weitere Verzögerungen für das Projekt, doch ein endgültiges Aus steht nicht zur Debatte. Ein überarbeiteter Antrag muss erneut alle Genehmigungsschritte durchlaufen. Angesichts der fortgesetzten Unterstützung durch die Bundesregierung könnte die Streckenerweiterung nach Schließung der technischen und verfahrensrechtlichen Lücken dennoch realisiert werden.