Bayern führt ab Mai 2026 die bundesweite Behördennummer 115 ein
Bayern schließt sich am 1. Mai 2026 der bundesweiten Behördenrufnummer 115 an
Die Einführung folgt auf Jahre begrenzter Verfügbarkeit – bisher boten nur große Städte wie München den Service an. Ziel der Behörden ist es, den Bürgerzugang zu Verwaltungsdienstleistungen im gesamten Freistaat zu verbessern.
Florian Herrmann, Chef der Bayerischen Staatskanzlei, kündigte den Anschluss an das bundesweite 115-Netz an. Bisher gehörte Bayern zu den letzten Regionen ohne flächendeckendes Angebot, auch wenn einige Kommunen lokale Varianten betrieben. Die Hotline ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.
Der Service beantwortet alle Fragen zu Verfahren von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden. Zudem steht ein Gebärdensprachdienst für gehörlose und hörgeschädigte Bürger bereit. Bisher war dieses Angebot nur in ausgewählten Gebieten verfügbar, nun kann es landesweit genutzt werden.
Mit der Ausweitung des 115-Netzes will Bayern die telefonische Bürgerberatung vereinheitlichen. Das zentrale System ersetzt bisherige, uneinheitliche lokale Angebote und garantiert allen Einwohnern eine gleichbleibende Unterstützung. Die landesweite Einführung markiert den Übergang von einer lückenhaften zu einer vollständigen Abdeckung. Bürger erhalten damit eine einheitliche Anlaufstelle für Verwaltungsfragen. Die Öffnungszeiten und der Gebärdensprachservice bleiben als Teil des standardisierten Systems unverändert.






