Bayerns neues Sportgesetz soll Bewegung für alle fördern – von Kita bis Olympia
Johanna PetersBayerns neues Sportgesetz soll Bewegung für alle fördern – von Kita bis Olympia
Bayern bereitet die Einführung eines neuen Sportgesetzes vor, das die Teilnahme und Spitzenleistungen auf allen Ebenen fördern soll. Die Gesetzesvorlage umfasst alles – von Kinderspielangeboten bis zu Wettkämpfen im Leistungssport – und legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit und Inklusion. Die Verantwortlichen planen, das Gesetz spätestens Anfang nächsten Jahres zu finalisieren.
Das bevorstehende Bayerische Sportgesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für den organisierten Sport im Freistaat. Es regelt Freizeitaktivitäten, Nachwuchsförderung, Spitzensport sowie Großveranstaltungen wie eine mögliche Münchner Bewerbung für die Olympischen Sommerspiele 2036. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass Kommunen in Sportstätten investieren müssen.
Als Grundlage für die Gesetzgebung dient die Weiß-Blaue Sportvision 2040, eine Strategie, die 2025 entwickelt wurde. Diese betont die Freude an Bewegung für junge Menschen und fördert die Zusammenarbeit zwischen Kitas, Schulen und Sportvereinen. Konkrete finanzielle oder strukturelle Maßnahmen für diese Kooperationen stehen jedoch noch aus.
Das Gesetz unterstreicht zudem Forderungen von Sportverbänden an die Landesregierung. Ziel ist es, Bayerns Ruf als Vorreiter im Breiten- und Leistungssport weiter zu stärken.
Sobald das Gesetz verabschiedet ist, werden Städte und Gemeinden verpflichtet, in die Sportinfrastruktur zu investieren. Es unterstützt außerdem Initiativen für Inklusion, Prävention und Spitzensport. Die endgültige Fassung soll noch in diesem Jahr oder Anfang 2025 in Kraft treten.






