08 April 2026, 06:14

Brandenburg verbietet religiöse Symbole in Gerichtssälen – Neutralitätsgesetz kommt

Silbermünze mit einem Adler, der eine Schlange umklammert, Flügel gespreizt, vor weißem Hintergrund, Text lautet "Deutsches Reich".

Brandenburg verbietet religiöse Symbole in Gerichtssälen – Neutralitätsgesetz kommt

Brandenburg führt Neutralitätsgesetz für die Justiz ein – religiöse und politische Symbole in Gerichtssälen verboten

Brandenburg bereitet die Einführung eines Neutralitätsgesetzes für seine Justiz vor, das religiöse und politische Symbole in Gerichtssälen verbietet. Die geplanten Regelungen gelten für Richter:innen, Staatsanwält:innen und sogar Laienrichter:innen und sollen jeden Anschein von Befangenheit vermeiden. Der Schritt folgt ähnlichen Gesetzen in anderen Bundesländern und steht im Einklang mit einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur richterlichen Unparteilichkeit.

Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes hatte die Maßnahme bereits in ihrem Koalitionsvertrag verankert und erhält Rückendeckung vom Brandenburgischen Richterbund. dessen Vorsitzender Stephan Kirschnick das Gesetz befürwortet, aber vorschlägt, es auf Tattoos und Laienrichter:innen auszuweiten. Nach dem Entwurf wären sichtbare Kopftücher, Kippas und Kreuze während Gerichtsverhandlungen untersagt.

Das Gesetz baut auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2020 auf, das urteilte, dass religiöse Symbole, die von Amtsträger:innen in Gerichten getragen werden, das Vertrauen in eine unparteiische Rechtsprechung untergraben könnten. Kirschnick betonte, dass das Verbot Muslimas nicht davon abhalten solle, eine juristische Laufbahn einzuschlagen – auch wenn sie später Einschränkungen bei der Prozessleitung hinnehmen müssten.

Die Debatte über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst wird in Deutschland seit Langem geführt, wobei Streitfälle oft muslimische Lehrerinnen und Richterinnen betreffen. Mehrere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits Neutralitätsgesetze erlassen, um die Unparteilichkeit der Justiz zu stärken. Wann der Gesetzesentwurf in Brandenburg formal eingebracht wird, steht laut Justizministerium noch nicht fest.

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Das geplante Gesetz wäre ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung der richterlichen Neutralität in Brandenburg. Es spiegelt die bundesweiten Bemühungen wider, religiöse Freiheitsrechte mit dem Grundsatz eines vorurteilsfreien Rechtssystems in Einklang zu bringen. Der genaue Zeitplan für die Umsetzung bleibt jedoch unklar, während das Gesetzgebungsverfahren läuft.

Quelle