"Circle of Life"-Komponist verklagt Komiker wegen Zulu-Übersetzung: 27 Millionen Dollar Streitwert
Lotta Schulte"Circle of Life"-Komponist verklagt Komiker wegen Zulu-Übersetzung: 27 Millionen Dollar Streitwert
Lebohang Morake, der Komponist hinter dem ikonischen "Circle of Life"-Gesang aus "Der König der Löwen", verklagt den Komiker Learnmore Jonasi wegen einer umstrittenen Übersetzung des Liedtextes. Im Mittelpunkt des Streits steht Jonasis Behauptung, die Worte auf Zulu und Xhosa bedeuteten schlicht "Schaut, da ist ein Löwe. Oh mein Gott." – eine Version, die Morake als respektlos und irreführend zurückweist.
In seiner Klage wirft Morake Jonasi vor, bewusst das kulturelle Gewicht des Gesangs verfälscht zu haben. Die offizielle Disney-Übersetzung lautet "Hoch lebe der König, wir alle verneigen uns vor dem König" und deutet die Zeilen als königliche Huldigung, nicht als beiläufige Beobachtung. Morake argumentiert, Jonasi habe seine Interpretation als Tatsache präsentiert und nicht als Satire – und könne sich daher nicht auf den Schutz der Meinungsfreiheit berufen.
Jonasi, ein simbabwischer Komiker, der für seine Kritik an Hollywoods Afrikadarstellungen bekannt ist, erhielt die Klageschrift mitten in einer Stand-up-Show. Trotz des juristischen Konflikts lobte er öffentlich Morakes Werk und schlug eine Zusammenarbeit für ein Video vor, um die wahre Bedeutung des Gesangs zu klären.
Der Fall hat auch finanzielle Brisanz: Morakes Team beziffert die durch Jonasis Äußerungen entstandenen Schäden auf über 20 Millionen Dollar und fordert zusätzlich 7 Millionen Dollar als Strafschadensersatz. Unterdessen erreichte Jonasis Instagram-Post zur Klage bereits mehr als 3 Millionen Zuschauer und befeuerte die Debatte weiter.
Kern der Auseinandersetzung ist die Frage, ob Jonasis Übersetzung eine komische Übertreibung oder eine schädliche Verfälschung afrikanischen Kulturguts war. Morake strebt sowohl finanzielle Wiedergutmachung als auch eine Richtigstellung an. Jonasis Kooperationsangebot deutet auf einen möglichen Lösungsweg hin, doch der Rechtsstreit bleibt vorerst unentschieden. Das Urteil könnte Präzedenzfall dafür werden, wie kulturelle Werke in der öffentlichen Diskussion interpretiert – und bestritten – werden dürfen.






