dbb wirft Dobrindts Beamtenreform Verfassungsbruch vor – und fordert Nachbesserungen
Emil Krügerdbb wirft Dobrindts Beamtenreform Verfassungsbruch vor – und fordert Nachbesserungen
Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) hat scharfe Kritik an den geplante Gehaltsreformen der Bundesregierung für Beamte geübt. Der Verband wirft Innenminister Alexander Dobrindt vor, mit zentralen Passagen seines Entwurfes gegen verfassungsrechtliche Vorgaben zu verstoßen. Zwar begrüßt der dbb die Reform grundsätzlich, bestehe jedoch auf Nachbesserungen, bevor sie in Kraft treten könne.
Der Gesetzentwurf sieht eine neue Besoldungsstruktur vor, die unter anderem höhere Einstiegsgehälter für Berufsanfänger vorsieht. Dobrindts Plan sieht vor, dass neue Beschäftigte künftig in die zweite statt in die erste Gehaltsstufe eingruppiert werden. Doch der dbb kritisiert, dass der Entwurf das bisherige „Alleinverdiener-Modell“ aufgibt. Stattdessen werde bei der Gehaltsberechnung ein Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr unterstellt – ein Ansatz, den der Verband als „für Beamte nicht beeinflussbar“ und rechtlich unzulässig bezeichnet.
Ein weiterer zentraler Streitpunkt ist die Behandlung von Beamten der B-Besoldungsgruppe. Laut dbb-Analyse verstößt die geplante Lück von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 gegen das verfassungsrechtliche „Differenzierungsgebot“. Dieses schreibt vor, dass Gehaltsunterschiede zwischen den Besoldungsgruppen die jeweiligen Verantwortungsebenen widerspiegeln müssen. Zudem moniert der Verband, dass Beschäftigte der B-Skala geringere Gehaltserhöhungen erhalten sollen als jene der A-Skala – was zu ungerechtfertigten Ungleichheiten führe.
Der dbb fordert eine „kritische Überprüfung“ dieser Einkommensunterschiede und berufen sich dabei auf zwei verfassungsrechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip und das Differenzierungsgebot. Auf Anfrage äußerte sich das Innenministerium nicht zu den Bedenken hinsichtlich der B-Besoldung.
Im Kern zielen die Einwände des dbb auf die Vereinbarkeit des Entwurfes mit den verfassungsmäßigen Besoldungsregeln ab. Ohne Korrekturen drohe die Reform verfassungswidrig zu werden, warnt der Verband. Bisher hat die Regierung die Forderungen der Gewerkschaft weder aufgegriffen noch einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt.






