Ermittlungsverfahren gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für die Meinungsfreiheit
Philipp LangeErmittlungsverfahren gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für die Meinungsfreiheit
Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, kann aufatmen: Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt. Der Fall drehte sich um den Vorwurf der Beleidigung in zwei Beiträgen auf X (ehemals Twitter), in denen es um Hamado Dipama ging, ein Mitglied des BR-Rundfunkrats. Müller hatte monatelang mit der Unsicherheit gelebt, nachdem Dipama Anzeige erstattet hatte.
Die Einstellung des Verfahrens kommt für Müller wie eine Befreiung. Er beschrieb die Auseinandersetzung als emotional belastend und als Bedrohung für seine journalistische Arbeit. Unterstützer standen hinter ihm und sammelten in einer Notfallkampagne 15.000 Euro, um seine Anwaltskosten zu decken.
Auslöser des Streits waren zwei Beiträge, die Müller Anfang 2023 veröffentlicht hatte. Im ersten wies er auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post der Bildungsplattform Afrokratie hin, die weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet hatte. In einem zweiten Beitrag hinterfragte Müller, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er – wie geplant – 2025 nach Burkina Faso zurückkehre, um ein Mausoleum für den ehemaligen Militärdiktator Thomas Sankara einzuweihen.
Dipama reagierte mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung, woraufhin die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitete. Müller ließ sich von der Kanzlei Hoecker verteidigen und argumentierte, seine Äußerungen seien sachlich und nicht rassistisch motiviert. Gleichzeitig kritisierte er das Justizsystem, das Beschuldigte oft mit hohen Kosten belaste, während Anzeigende selbst bei abgewiesenen Vorwürfen kaum Konsequenzen tragen müssten.
Während des gesamten Verfahrens betonte Müller, es gehe nicht um einen Angriff auf seine Medienkritik, sondern um eine persönliche Reaktion Dipamas. Die langwierigen Ermittlungen brachten ihn zwar ins Grübeln über seine Arbeit, doch er verteidigte seine Berichterstattung als legitim. Ende Juni gab die Staatsanwaltschaft schließlich bekannt, das Verfahren einzustellen – und beendete damit die rechtliche Unsicherheit.
Die finanziellen Belastungen des Falls hatten zu einer öffentlichen Spendenaktion geführt. Innerhalb weniger Tage kamen 15.000 Euro zusammen, um Müllers Prozesskosten zu decken – ein Zeichen für die breite Unterstützung seiner Position.
Mit der Einstellung des Verfahrens kann Müller nun ohne die Drohung einer Anklage weiterarbeiten. Der Fall zeigt die Herausforderungen, vor denen Journalisten stehen, wenn sie sich gegen Beleidigungsvorwürfe verteidigen müssen – selbst wenn diese später fallengelassen werden. Die gesammelten 15.000 Euro werden die im Streit entstandenen Kosten decken.






