EU beschließt bahnbrechendes "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip gegen sexualisierte Gewalt
Johanna PetersEU beschließt bahnbrechendes "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip gegen sexualisierte Gewalt
Die Europäische Kommission hat eine richtungsweisende Entschließung zum "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip verabschiedet. Dieser Schritt folgt auf jahrelange Kampagnen von Frauenrechtsorganisationen und prominente Fälle wie den von Gisele Pelidot. Die Entscheidung markiert einen grundlegenden Wandel im Verständnis von sexueller Einwilligung in ganz Europa.
Das neue Prinzip definiert Einwilligung neu, indem es eine explizite Zustimmung verlangt. Ohne ein klares "Ja" reicht das Ausbleiben von Widerstand nicht mehr aus, um von einer Einwilligung auszugehen. Diese Änderung verlagert die Beweislast auf die beschuldigte Person statt auf das Opfer.
Der Reformdruck nahm nach den massenhaften sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015 in Köln zu. Deutschland passte daraufhin 2016 seine Gesetze an und ersetzte den "Nein heißt Nein"-Standard durch strengere Regelungen zur Einwilligung. Der Fall Pelidot beschleunigte die Bemühungen der EU, eine einheitliche Haltung einzunehmen.
Obwohl die Entschließung derzeit nur symbolischen Charakter hat, zielt sie darauf ab, unter den Mitgliedstaaten Konsens zu schaffen. Das Ziel ist es, Opfer sexualisierter Gewalt durch klarere rechtliche Maßstäbe besser zu schützen. Befürworter argumentieren seit Langem, dass eine explizite Einwilligung die Rechtsunsicherheit in Fällen von Übergriffen verringert.
Die "Nur Ja heißt Ja"-Entschließung weist den Weg für eine neue Ära der europäischen Gesetze gegen sexualisierte Gewalt. Zwar ist sie noch nicht rechtlich bindend, doch sie ermutigt die Länder, ihre Politik an diesem Prinzip auszurichten. Der Wandel könnte zu stärkerem Schutz für Betroffene und klareren rechtlichen Erwartungen an die Einwilligung führen.






