Gericht stoppt Sixt: Mieter haftet nicht für Steinschlag am Tesla-Mietwagen
Philipp LangeGericht stoppt Sixt: Mieter haftet nicht für Steinschlag am Tesla-Mietwagen
Ein Münchner Gericht hat entschieden, dass Autovermieter-Kunden nicht für Steinschläge an Mietfahrzeugen haften. Das Urteil fiel am 29. April 2024 nach einem Streit zwischen der Sixt SE und einem Mieter, der einen Tesla angemietet hatte. Der Richter stufte solche Schäden als "unabwendbares Ereignis" ein, auf das der Fahrer keinen Einfluss habe.
Im konkreten Fall hatte ein Kunde einen Tesla bei Sixt SE gemietet und später einen Steinschlag an der Windschutzscheibe entdeckt. Das Autovermietungsunternehmen forderte daraufhin pauschal 500 Euro – gestützt auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Doch das Amtsgericht München erklärte diese Klausel für unwirksam.
Zur Begründung führte das Gericht an, dass Steinschläge auf Straßen, insbesondere auf Autobahnen, ein allgegenwärtiges Risiko darstellten. Herumfliegende Steine oder Splitter seien unberechenbar, und Fahrer könnten solche Schäden realistisch nicht vermeiden, da sie plötzlich und ohne Vorwarnung auftreten. Da der Mieter den Steinschlag nicht hätte verhindern können, sprach ihn der Richter von jeder Haftung frei. Zudem wies das Gericht den Versuch der Autovermietung zurück, eine verschuldensunabhängige Haftung durchzusetzen. Die entsprechende Passage in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sixt wurde für unwirksam erklärt – der Mieter muss demnach nichts zahlen. Zudem wurde der Beklagte verurteilt, die Prozesskosten des Klägers zu tragen.
Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall: Mietwagenkunden können nicht für Steinschläge an Fahrzeugen belangt werden. Sixt SE muss die 500 Euro erstatten und die Anwaltskosten übernehmen. Die Entscheidung unterstreicht, dass solche Schäden außerhalb der Kontrolle des Fahrers liegen und nicht zu dessen finanzieller Verantwortung gehören.