10 May 2026, 06:14

Hubigs Reform soll Femizide als Mord bestrafen – lebenslang möglich

Balkendiagramm, das die Homicide-Offending-Rates nach Alter des Täters und Waffentyp von 1976 bis 2004 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Hubigs Reform soll Femizide als Mord bestrafen – lebenslang möglich

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigt Reform des Strafgesetzbuchs an

Die geplante Reform zielt darauf ab, geschlechtsspezifische Tötungsdelikte – oft als Femizide bezeichnet – durch präzisere gesetzliche Definitionen und verschärfte Strafen stärker zu bekämpfen.

Im Mittelpunkt der Änderungen steht die Ausweitung des Mordparagraphen. Bisher können Tötungen aus Besitzansprüchen zwar als Mord verfolgt werden, doch manche Fälle werden nur als Totschlag gewertet. Dies geschieht, wenn Angeklagte verminderte Schuldfähigkeit geltend machen und so mildere Urteile erreichen.

Künftig könnte eine Tat, die allein aufgrund des Geschlechts des Opfers begangen wurde, als Mord eingestuft werden. Diese Neuerung ist entscheidend, da nur bei Mordverurteilungen lebenslange Freiheitsstrafen möglich sind. Totschlag hingegen sieht kürzere Haftzeiten mit garantierter Entlassung vor.

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Hubigs Ziel ist es, rechtliche Schlupflöcher zu schließen, die verhindern, dass geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen mit voller Härte des Gesetzes geahndet werden. Die Bundesregierung erhofft sich durch klarere Definitionen eine einheitlichere Strafverfolgung.

Sollte die Reform verabschiedet werden, wäre dies ein bedeutender Wandel in der juristischen Behandlung geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte. Verurteilungen nach den neuen Regeln könnten lebenslange Haftstrafen nach sich ziehen und die Strafen damit an die Schwere solcher Verbrechen anpassen. Der Entwurf wird nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft.

Quelle