10 May 2026, 20:13

Hubigs Reform soll Kinder besser vor gewalttätigen Eltern schützen

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Hubigs Reform soll Kinder besser vor gewalttätigen Eltern schützen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat strengere Regelungen vorgeschlagen, um Kinder besser vor misshandeln­den Elternteilen zu schützen. Der Entwurf für die Reform sieht vor, dass Richter gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern untersagen können, wenn die Sicherheit des Opfers gefährdet ist. Ziel der Änderungen ist es, ein sicheres Umfeld für Familien zu schaffen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Nach der aktuellen Rechtslage müssen Familiengerichte bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht bereits häusliche Gewalt berücksichtigen. Hubigs Vorstoß zielt jedoch darauf ab, diese Schutzmaßnahmen zu verstärken, indem Richtern klarere Handlungsbefugnisse eingeräumt werden.

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Die Reform sieht keine automatischen Kontaktverbote vor. Stattdessen sollen die Gerichte jeden Fall einzeln prüfen. In weniger schweren Fällen könnten sie statt eines vollständigen Verbots begleitete Umgangsregelungen anordnen. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Kinder vor Schaden, bei gleichzeitiger Wahrung fairer rechtlicher Verfahren.

Hubig, Mitglied der SPD, betonte, dass die Änderungen die Sicherheit der Opfer in den Vordergrund stellen. Der Entwurf, über den Medien des Funke-Medienhauses berichteten, spiegelt die wachsende Sorge um die Auswirkungen häuslicher Gewalt auf das Wohl von Kindern wider.

Wird die Reform verabschiedet, erhalten Familiengerichte mehr Möglichkeiten, in Fällen von häuslicher Gewalt einzugreifen. Richter könnten bei Bedarf zeitweilige oder dauerhafte Umgangsverbote für gewalttätige Eltern verhängen. Die Maßnahmen würden jedoch nur nach einer individuellen Risikobewertung für die körperliche Sicherheit des Kindes greifen.

Quelle