Jahrelanger Rechtsstreit wegen einer Google-Bewertung: Wer hat hier eigentlich recht?
Johanna PetersJahrelanger Rechtsstreit wegen einer Google-Bewertung: Wer hat hier eigentlich recht?
Ein Streit um eine negative Google-Bewertung hat zu einem langwierigen Rechtsstreit zwischen Ramanan Wanner und einer Bielefelder Kanzlei geführt. Der Konflikt begann, nachdem Wanner ein örtliches Fitnessstudio online kritisiert hatte – woraufhin juristische Drohungen und Klagen folgten. Trotz einer unterzeichneten Unterlassungserklärung eskalierte der Fall weiter, da keine der beiden Seiten nachgeben will.
Die Probleme nahmen ihren Lauf, als Wanner nach der Kündigung seiner Mitgliedschaft eine negative Bewertung für das Fitnessstudio hinterließ. Die Kanzlei des Studios, Dr. Geisler, Dr. Franke – Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, reagierte mit der Forderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, und schickte ihm zudem eine Rechnung über rund 800 Euro.
Wanner ignorierte die Aufforderung zunächst – woraufhin ihn eine Vorladung vor dem Landgericht Bielefeld erreichte, wo die strittige Summe plötzlich auf 10.000 Euro anstieg. Angesichts der drohenden finanziellen Risiken unterzeichnete er schließlich die Erklärung, musste aber dennoch fast 2.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten tragen.
Die Kanzlei ging anschließend gegen eine weitere negative Bewertung Wanners vor – diesmal über ihre eigenen Dienstleistungen. Sie verlangte eine erneute Unterlassungserklärung, doch das Landgericht Bielefeld entschied zugunsten Wanners. Die Richter urteilten, dass die Meinungsfreiheit die Bedenken der Kanzlei überwiege. Unbeeindruckt legte die Kanzlei Berufung ein – und verlor erneut.
Wanners Anwalt rät seinen Mandanten seitdem, bei Online-Bewertungen klare Regeln zu beachten: Nur eigene Erfahrungen teilen und explizit darauf hinweisen, dass es sich um persönliche Meinungen handelt. Die Kanzlei hingegen hat bereits eine weitere Klage gegen Wanner vorbereitet und signalisiert damit, den Rechtsweg weiterzuverfolgen.
Entschlossen, sich weiter zu wehren, hat Wanner eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, um seine stetig wachsenden Prozesskosten zu decken.
Der Rechtsstreit bleibt ungelöst, während Wanner weiterhin mit Klagedrohungen konfrontiert ist. Die gerichtliche Bestätigung der Meinungsfreiheit setzt ein Präzedenzfall für ähnliche Fälle im Zusammenhang mit Online-Bewertungen. Beide Seiten bereiten sich derweil auf die nächste Runde der juristischen Auseinandersetzung vor.