Neue Schutzregeln für ausländische Arbeitnehmer ab 2026 in Deutschland
Philipp LangeNeue Schutzregeln für ausländische Arbeitnehmer ab 2026 in Deutschland
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland eine neue Regelung, die Arbeitnehmern aus Ländern außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zusätzlichen Schutz bieten soll. Arbeitgeber sind dann verpflichtet, diese Beschäftigten über kostenlose Rechtsberatung zu Arbeits- und Sozialrechten zu informieren. Ziel der Maßnahme ist es, sie besser vor Ausbeutung und unfairem Verhalten am Arbeitsplatz zu schützen.
Die Neuregelung betrifft alle Arbeitnehmer aus Drittstaaten – also auch aus Island, Liechtenstein und Norwegen. Ihre Arbeitgeber müssen sie künftig gesetzlich vorgeschrieben auf Faire Integration hinweisen, ein bundesweites Netzwerk von Beratungsstellen. Dort erhalten sie kostenlos Auskunft zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Rechten am Arbeitsplatz.
Der Service startet zu Beginn des Jahres 2026. Beschäftigte können dann vor Ort Unterstützung in Anspruch nehmen, wobei die Arbeitgeber dafür verantwortlich sind, sie an die nächstgelegene Faire-Integration-Beratungsstelle zu verweisen. So soll sichergestellt werden, dass ausländische Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und bei Bedarf Hilfe erhalten.
Die neue Pflicht legt Arbeitgebern in Europa klar dar, dass sie nicht aus der EU oder dem EWR stammende Mitarbeiter über die verfügbaren Hilfsangebote aufklären müssen. Durch die kostenlose, fachkundige Beratung soll die Zahl von Diskriminierungs- und Missbrauchsfällen am Arbeitsplatz sinken. Die Beratungsstellen nehmen ihre Arbeit ab Anfang nächsten Jahres bundesweit auf.