Neue Traditionen: Was Deutschland jetzt als Kulturerbe schützt – und was nicht
Lotta SchulteNeue Traditionen: Was Deutschland jetzt als Kulturerbe schützt – und was nicht
Deutschland hat neue Traditionen in seine Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Kultusministerkonferenz gab die neuesten Anerkennung bekannt, die von handwerklichen Fertigkeiten bis hin zu lokalen Festen reichen. Staatsminister für Kultur Wolfram Weimer und die Deutsche UNESCO-Kommission präsentierten das aktualisierte Verzeichnis.
Zu den neu anerkannten Bräuchen zählt das handwerkliche Schneiderhandwerk für Herrenmode. Auch die traditionelle Schaustellerkultur auf Volksfesten wurde in die Liste aufgenommen. Regionale Gepflogenheiten wie die Ostseefischerei, das Straßenfußballspielen auf dem Bolzplatz sowie die Sankt-Martins-Umzüge im Rheinland fanden ebenfalls Berücksichtigung.
Die Entscheidungen folgten einer Prüfung durch die Kultusministerkonferenz. Dennoch blieben einige bekannte Aspekte der deutschen Kultur unerwähnt. Der Döner Kebab, ein beliebtes Straßenessen, erhielt keine Anerkennung. Unabhängige, linksgerichtete Buchhandlungen wurden ebenfalls nicht berücksichtigt. Selbst die SPD-Festwurst beim Sommerfest schaffte es nicht auf die Liste.
Weimers Vorgehen bei der kulturellen Anerkennung stand bereits früher in der Kritik. Zuvor hatte er ein Übersetzungsprojekt für palästinensische Autorinnen und Autoren aus dem Berliner Hauptstadtkulturfonds gestrichen. Auch diese aktuelle Auswahl lenkt erneut den Blick auf die Kriterien für staatlich geförderte kulturelle Würdigung.
Das aktualisierte Verzeichnis umfasst nun eine Mischung aus handwerklichen Traditionen, regionalen Bräuchen und Festkulturen. Diese Neuzugänge ergänzen das offizielle deutsche Register des immateriellen Kulturerbes. Die Auslassungen jedoch verdeutlichen die anhaltenden Debatten darüber, was als staatlich anerkennenswert gilt.






