Prozess nach Tod durch Kampfsport-Tritt in München - Neuer Mordprozess in München: Ein Tritt mit tödlichen Folgen
Ein 31-jähriger Mann muss sich in München wegen des Todes eines 57-jährigen Opfers nach einer gewaltsamen Auseinandersetzung neu vor Gericht verantworten. Der Vorfall ereignete sich im Alten Botanischen Garten der Stadt, wo ein Tritt gegen den Kopf zu einem tödlichen Sturz führte. Das ursprüngliche Verfahren war eingestellt worden, nachdem Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters aufgekommen waren.
Der Streit begann, als sich das Opfer dem Angeklagten und dessen Gruppe näherte und um Tabak bat. Es kam zum Wortgefecht, das eskalierte, bis der Angeklagte dem Mann einen heftigen Roundhouse-Kick ins Gesicht versetzte. Durch die Wucht des Tritts stürzte das Opfer rückwärts und schlug mit dem Kopf auf dem Gehweg auf.
Überwachungsaufnahmen zeigten später, wie der Angeklagte und seine Begleiter in der Nähe saßen, ohne Hilfe zu leisten. Das Opfer wurde zwar noch ins Krankenhaus gebracht, erlag dort jedoch kurz nach der Ankunft seinen Verletzungen.
Das Landgericht München I rollt den Fall nun neu auf; dem Angeklagten wird Mord vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft prüft zudem zwei alternative Tatbestände: Körperverletzung mit Todesfolge oder unterlassene Hilfeleistung mit tödlichem Ausgang. Der neue Prozess wurde notwendig, nachdem das erste Verfahren wegen einer richterlichen Äußerung geplatzt war, die Befangenheitsbedenken im Zusammenhang mit der Herkunft des Angeklagten auslöste.
Nun muss das Gericht klären, ob die Tat als Mord oder als minder schweres Vergehen zu werten ist. Entscheidend für das Urteil sind die Beweismittel, darunter die Videoaufnahmen und medizinische Gutachten. Ausschlaggebend wird sein, ob die Anklage Vorsatz nachweisen oder eine Schuld an dem Tod des Opfers begründen kann.