03 February 2026, 04:30

Neuer Prozess um tödlichen Tritt im Alten Botanischen Garten München

Eine Parkbank umgeben von Bäumen und Pflanzen, mit Gebäuden und einem bewölkten Himmel im Hintergrund und Text an der Wand hinter der Bank, wahrscheinlich in Zusammenhang mit dem Holocaust-Mahnmal in Berlin.

Bemerkung des Richters löst Neuaufrollung im Münchner Mordprozess aus - Neuer Prozess um tödlichen Tritt im Alten Botanischen Garten München

Vor dem Bundesverfassungsgericht München I hat ein neuer Prozess über einen tödlichen Angriff im Alten Botanischen Garten der Stadt begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, einen 57-jährigen Mann nach einem Streit mit einem gezielten Tritt gegen den Kopf getötet zu haben. Der Fall kommt nach dem Scheitern eines früheren Verfahrens wegen Befangenheitsbedenken gegen die Richterin erneut vor Gericht.

Der Vorfall begann, als das Opfer den Angeklagten und seine Begleiter nach Tabak fragte. Es kam zum Streit, woraufhin das Opfer die Gruppe filmte. Die Anklage behauptet, der Angeklagte habe dem Mann daraufhin ins Gesicht getreten und dabei tödliche Verletzungen verursacht.

Das erste Verfahren war abgebrochen worden, nachdem die vorsitzende Richterin eine umstrittene Bemerkung gemacht hatte. Bei der Befragung eines somalischen Zeugen verglich sie die zögerliche Aussageweise mit einer Äußerung des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump. Das Bundesverfassungsgericht München I entschied später, dass diese Aussage den Eindruck einer herkunftsbezogenen Voreingenommenheit erwecken könnte.

Die Neuverhandlung läuft nun an, wobei das Gericht die Beweislage erneut prüft. Im Mittelpunkt stehen weiterhin die Handlungen des Angeklagten und die Umstände, die zu dem tödlichen Tritt führten.

Im Rahmen des neuen Prozesses wird über die Schuld des Angeklagten an der tödlichen Attacke entschieden. Der frühere Verfahrensabbruch hatte Bedenken hinsichtlich der richterlichen Neutralität aufgeworfen und eine erneute Beweisaufnahme erforderlich gemacht. Ein Urteil wird erwartet, sobald alle Zeugenaussagen und Plädoyers ausgewertet sind.