Rechtsexperte fordert Reform der Strafen für Beförderungserschleichung in Deutschland
Johanna PetersRechtsexperte fordert Reform der Strafen für Beförderungserschleichung in Deutschland
Ein führender Rechtsexperte hat eine Reform der deutschen Gesetze zur Beförderungserschleichung gefordert und argumentiert, dass diese das Justizsystem übermäßig belasten. Helmut Frister, ehemaliger Richter und Rechtsprofessor, hält die aktuellen Regelungen für unverhältnismäßig bei Bagatelldelikten, betont jedoch ihre Notwendigkeit in schweren Fällen. Seine Äußerungen erfolgen vor dem Hintergrund von Daten, die zeigen, dass ein erheblicher Teil der Haftstrafen auf Schwarzfahren zurückzuführen ist.
Frister wies darauf hin, dass mittlerweile jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Beförderungserschleichung zurückgeht. In den meisten Fällen handele es sich dabei um eine zivilrechtliche Vertragsverletzung und kein schweres Verbrechen. Gleichzeitig unterstrich er, dass Schwarzfahren im Fernverkehr – das 2024 jeden achten gemeldeten Fall ausmachte – durchaus strafrechtliche Konsequenzen rechtfertigen könne.
Er lehnte Vorschläge ab, Schwarzfahren zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit herabzustufen, warnte jedoch davor, dass auch im Rahmen von Ersatzzwangshaft Freiheitsentzug drohen könne. Stattdessen schlug er vor, Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs so zu ändern, dass nur besonders verwerfliches Verhalten – wie das bewusste Umgehen von Ticketkontrollen – unter Strafe gestellt wird. Die aktuelle Regelung verstoße seiner Ansicht nach gegen den Grundsatz, dass strafrechtliche Sanktionen nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten, vor allem bei geringfügigen Verstößen.
Obwohl Frister eine vollständige Abschaffung der Strafbarkeit ablehnt, plädiert er für eine engere Auslegung, die unnötige Gerichtsverfahren reduziert. Seine Position sucht einen Mittelweg zwischen der Aufrechterhaltung von Konsequenzen für schwerwiegende Fälle und der Entlastung der Justiz bei Bagatellen.
Fristers Vorschläge zielen darauf ab, die Strafverfolgung effizienter zu gestalten, ohne die Abschreckung bei gravierenden Verstößen zu vernachlässigen. Die Debatte entsteht vor dem Hintergrund der Besorgnis über die hohe Zahl an Haftstrafen, die mit Schwarzfahren in Verbindung stehen. Jede gesetzliche Änderung müsste sowohl die Belastung der Gerichte als auch die Notwendigkeit einer wirksamen Abschreckung bei klaren Rechtsverstößen berücksichtigen.






