04 April 2026, 20:13

Scheinselbstständigkeit aufgedeckt: 7.200 Euro Strafe für Bauarbeiter aus dem Kosovo

Eine Frau in einem blauen Kleid und einem roten Turban hält eine Bohrmaschine, während ein Plakat hinter ihr die Aufschrift trägt: 'Mach den Job, den er zurückgelassen hat - Bewirb dich beim US-Arbeitsamt'.

Scheinselbstständigkeit aufgedeckt: 7.200 Euro Strafe für Bauarbeiter aus dem Kosovo

Ein Kosovare ist zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt worden, weil er fälschlich vorgab, selbstständig zu sein, während er tatsächlich für eine Baufirma arbeitete. Der Fall wurde vom Zollamt Regensburg aufgedeckt, das herausfand, dass seine angebliche Selbstständigkeit nur auf dem Papier bestand. Die Ermittler stellten fest, dass der Mann weiterhin unter der Kontrolle desselben Unternehmens arbeitete – was der Sozialversicherung durch ausbleibende Beiträge einen Schaden von über 100.000 Euro verursachte.

Ursprünglich war der Mann als Angestellter bei der Baufirma beschäftigt. Nach mehr als einem Jahr meldete er sich als Selbstständiger an, arbeitete jedoch weiterhin für denselben Betrieb. Seine Arbeitszeiten wurden weiterhin vom Arbeitgeber vorgegeben, und das Unternehmen stellte sogar seine Rechnungen aus.

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Die Untersuchungen des Zollamts Regensburg ergaben keinerlei Anzeichen für eine echte Selbstständigkeit. Der Mann verfügte über keine eigenen Maschinen, betrieb keine Werbung und hatte keine weiteren Kunden. Sein angebliches Unternehmen existierte nur auf dem Papier, während sich seine Arbeitsbedingungen nicht änderten.

Das Landgericht Regensburg urteilte, dass es sich um eine betrügerische Konstruktion handelte. Die Scheinselbstständigkeit dauerte über ein Jahr an, in dem der Mann seine Zeit zwischen vorgetäuschter Selbstständigkeit und regulärer Beschäftigung aufteilte. Der finanzielle Schaden für die Sozialkassen belief sich durch die nicht gezahlten Beiträge auf mehr als 100.000 Euro.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Zollbehörden im Kampf gegen nicht angemeldete Beschäftigung. Der Fall zeigt zudem, wie Scheinselbstständigkeit die Sozialversicherungssysteme belasten kann. Der Verurteilte muss nun die Strafe von 7.200 Euro zahlen, während die ausgefallenen Beiträge weiterhin unbeglichen bleiben.

Quelle