12 February 2026, 16:46

Sechs Jahre Haft für tödlichen Messerangriff bei Drogenhandel in Neu-Ulm

Ein Plakat mit hellblauem Hintergrund, das Bilder verschiedener Personen und fetten schwarzen Text zeigt, der "Täter der mexikanischen Drogenhandelgewalt" lautet.

Sechs Jahre Haft nach tödlichem Drogendeal in Neu-Ulm - Sechs Jahre Haft für tödlichen Messerangriff bei Drogenhandel in Neu-Ulm

Ein 35-jähriger Mann ist nach einem tödlich verlaufenen Drogenhandel in Neu-Ulm zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Bei dem Vorfall im April 2025 kam ein 24-Jähriger ums Leben, ein weiterer Mann wurde schwer verletzt.

Die Auseinandersetzung begann, als zwei mutmaßliche Käufer den Dealer während des Geschäfts überfallen wollten. Es kam zu einem Handgemenge, bei dem der Dealer beide Männer mit einem Messer verletzte. Einer der Angreifer, 24 Jahre alt, erlag seinen Verletzungen.

Das Gericht hatte den Dealer zunächst wegen Totschlags angeklagt. Nach Prüfung des Falls stuften die Richter seine Handlung jedoch als Notwehr ein. Stattdessen wurde er wegen bewaffneten Drogenhandels zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Deutsche Gerichte gehen seit einigen Jahren härter gegen tödliche Gewalt bei raubbedingten Drogenkonflikten vor. Zwischen 2021 und 2026 betonten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und der Oberlandesgerichte, dass tödliche Gewalt unverhältnismäßig sei. Präzedenzfälle wie der Berliner Drogenraub (2022) und der Kölner Fall (2024) zeigten, dass Eigenjustiz bei vermuteten Diebstählen zu lebenslangen Haftstrafen führen kann, wenn dabei Menschen getötet werden. Ziel ist es, die Eskalation im Zusammenhang mit Drogenkriminalität einzudämmen.

Das Urteil spiegelt einen Wandel in der Rechtsprechung zu gewalttätigen Drogenkonflikten wider. Zwar entging der Dealer einer Verurteilung wegen Totschlags, doch die sechsjährige Strafe unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen des bewaffneten Drogenhandels. Die Entscheidung steht im Einklang mit den Bemühungen, tödliche Auseinandersetzungen in solchen Fällen zu verhindern.