Tödlicher Polizeischuss in Nürnberg: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Philipp LangeErmittlungen gegen tödliche Polizeischüsse eingestellt - Tödlicher Polizeischuss in Nürnberg: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Im März 2025 starb ein 38-jähriger Mann in Nürnberg, nachdem er von einem Polizisten angeschossen worden war. Der Vorfall ereignete sich während eines Festnahmeversuchs durch die Polizei Nürnberg, als der Mann laut Angaben ein großes Küchenmesser ergriffen haben soll. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nun eingestellt und entschieden, dass der Beamte in Notwehr gehandelt hat.
Die Auseinandersetzung begann, als die Beamten den Mann wegen des Verdachts der Körperverletzung festnehmen wollten. Er sollte in Untersuchungshaft genommen werden, leistete jedoch Widerstand. Während des Handgemenges griff er zu einem großen Küchenmesser, woraufhin der Polizist zwei Schüsse abgab.
Der Mann wurde im Oberkörper getroffen und erlag später seinen Verletzungen, trotz sofortiger Wiederbelebungsversuche. Der Name des Beamten wurde nicht öffentlich bekannt gegeben. Nach Prüfung der Beweislage kamen die Ermittler zu dem Schluss, dass der Waffeneinsatz durch die Bundespolizei gerechtfertigt war. Sie stellten fest, dass der Polizist keine andere Wahl hatte, um einen Messerangriff zu verhindern. Die Angehörigen des Mannes behalten das Recht, die Entscheidung anzufechten, indem sie formell Beschwerde einlegen und eine erneute Prüfung beantragen.
Das Verfahren wurde offiziell eingestellt, gegen den Beamten wurden keine Anklage erhoben. Die Entscheidung bestätigt, dass der Schusswaffeneinsatz durch die Polizei Berlin rechtmäßig und durch Notwehr gedeckt war. Sollten die Familienmitglieder die Ergebnisse bestreiten, können sie weiterhin rechtliche Schritte einleiten.